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   LSG Bayern, 03.01.2022 - L 2 KR 343/21 B   

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https://dejure.org/2022,652
LSG Bayern, 03.01.2022 - L 2 KR 343/21 B (https://dejure.org/2022,652)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03.01.2022 - L 2 KR 343/21 B (https://dejure.org/2022,652)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03. Januar 2022 - L 2 KR 343/21 B (https://dejure.org/2022,652)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Wegen Ordnungsgeld gegen Sachverständige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen einen Gutachter im Sozialgerichtsverfahren; Fehlendes Verschulden des gerichtlich bestellten Gutachters bezüglich eingetretener Verspätung; Pflichten des im Sozialgerichtsverfahren bestellten Gutachters; Bemessung des Ordnungsgeldes ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Bayern, 06.02.2014 - L 2 R 466/12

    Wegen Ordnungsgeld

    Auszug aus LSG Bayern, 03.01.2022 - L 2 KR 343/21
    Treten unvorhersehbare Umstände ein, die es dem Sachverständigen erschweren oder unmöglich machen, das Gutachten rechtzeitig bzw. zeitgerecht zu erstellen, so hat er das Gericht unverzüglich zu unterrichten (vgl. Beschlüsse des Senats vom 03.03.2014 - L 2 R 77/14 B, BeckRS 2014, 68469; vom 06.02.2014 - L 2 R 466/12 B, BeckRS 2014, 60019; vom 10.11.2010 - L 2 R 639/10 B, BeckRS 2010, 75949).

    Nach Wortlaut und Sinn dient die Verhängung von Ordnungsgeld nicht allein der Durchsetzung der Verpflichtung zur Erstellung eines Gutachtens, sondern auch dessen zeitgerechter Erstellung (vgl. Beschlüsse des Senats vom 06.02.2014, a.a.O., Rn. 19; vom 10.11.2010, a.a.O., Rn. 12).

  • LSG Bayern, 10.11.2010 - L 2 R 639/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beweiskraft der Zustellungsurkunde - Ordnungsgeld

    Auszug aus LSG Bayern, 03.01.2022 - L 2 KR 343/21
    Treten unvorhersehbare Umstände ein, die es dem Sachverständigen erschweren oder unmöglich machen, das Gutachten rechtzeitig bzw. zeitgerecht zu erstellen, so hat er das Gericht unverzüglich zu unterrichten (vgl. Beschlüsse des Senats vom 03.03.2014 - L 2 R 77/14 B, BeckRS 2014, 68469; vom 06.02.2014 - L 2 R 466/12 B, BeckRS 2014, 60019; vom 10.11.2010 - L 2 R 639/10 B, BeckRS 2010, 75949).

    Nach Wortlaut und Sinn dient die Verhängung von Ordnungsgeld nicht allein der Durchsetzung der Verpflichtung zur Erstellung eines Gutachtens, sondern auch dessen zeitgerechter Erstellung (vgl. Beschlüsse des Senats vom 06.02.2014, a.a.O., Rn. 19; vom 10.11.2010, a.a.O., Rn. 12).

  • LSG Bayern, 03.03.2014 - L 2 R 77/14

    Ordnungsgeld

    Auszug aus LSG Bayern, 03.01.2022 - L 2 KR 343/21
    Treten unvorhersehbare Umstände ein, die es dem Sachverständigen erschweren oder unmöglich machen, das Gutachten rechtzeitig bzw. zeitgerecht zu erstellen, so hat er das Gericht unverzüglich zu unterrichten (vgl. Beschlüsse des Senats vom 03.03.2014 - L 2 R 77/14 B, BeckRS 2014, 68469; vom 06.02.2014 - L 2 R 466/12 B, BeckRS 2014, 60019; vom 10.11.2010 - L 2 R 639/10 B, BeckRS 2010, 75949).
  • LSG Bayern, 14.11.2013 - L 2 R 995/12

    Zur Unbegründetheit einer Beschwerde gegen die Verhängung von Ordnungsgeld gegen

    Auszug aus LSG Bayern, 03.01.2022 - L 2 KR 343/21
    Das ist hier bei der Festsetzung von 500,- Euro der Fall (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 14. November 2013 - L 2 R 995/12 B -, juris-Rn. 28).
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